Die Gehälter in Alzenau in Unterfranken
Alzenau liegt im Bundesland Bayern im Landkreis Aschaffenburg. Vermutlich war das Gebiet um Alzenau schon in der Frühzeit besiedelt, wie Funde und Gräber aus der Hallstattzeit zeigen. In der Stadt sind zahlreiche Unternehmen, vor allem aus der High-Tech-Branche, ansässig. Alzenau erhielt 1999 den Preis "Wirtschaftsfreundliche Gemeinde" vom Bayerischen Staatsminister für Wirtschaft, Verkehr und Technologie. Alzenau hat auch in der Land- und Forstwirtschaft, sowie im Weinbau eine Bedeutung. In den Ortsteilen Hörstein, Wasserlos und Michelbach wird Frankenwein angebaut. Alzenau ist an die Autobahn A 45 angeschlossen. Die verkehrsgünstige Lage der Stadt ist ein entscheidender wirtschaftlicher Faktor. Man erreicht den Flughafen Frankfurt am Main mit dem Auto in ungefähr einer halben Stunde Fahrtzeit.
Das Durchschnittsgehalt für Fleischer - Herstellen von Feinkost und Konserven in Alzenau in Unterfranken beträgt 1.850,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.700,00 | € 2.000,00 | € 1.850,00 |
Netto | € 1.155,69 | € 1.346,83 | € 1.251,26 |
Die Aufgaben eines Fleischers bzw. einer Fleischerin bestehen im Schlachten von Tieren und deren Verarbeitung.
Als Endprodukte der Tätigkeit entstehen Fleisch- und Wurstwaren, Pökelwaren, Feinkostangebote und Konserven. Fleischer bzw. Fleischerinnen stellen weiterhin Gerichte her, bieten Veranstaltungsservice und arbeiten in der Kundenberatung und im Verkauf. Die Aufgaben im Arbeitsalltag umfassen z. B. das Herrichten von Teilstücken zur weiteren Verarbeitung, das Produzieren von Koch-, Roh-, Brühwurst und Hackfleischerzeugnissen, die Bedienung von Anlagen, Maschinen und Geräten sowie das Anwenden von Vorschriften des Lebensmittel- und des Hygienerechts und des Arbeits- und des Gesundheitsschutzes. Der Beruf des Fleischers bzw. der Fleischerin wird in Betrieben des .
Die Gehäter Fleischer - Herstellen von Feinkost und Konserven basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden